Führerschein zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen Verlängerung beantragen
Die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Mietwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gemäß Nr. 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen gemäß Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlicher Nachweis über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2022
Stichwörter
Fahrgastbeförderung, Fahrgastbeförderungsschein, Führerschein, Mietwagen, Fahrgast, FzF