• Bad Berka (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Krankenkraftwagen

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Krankenkraftwagen

Die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpartner

Landratsamt Weimarer Land - Fahrerlaubnisbehörde

Aktuelles

In der Fahrerlaubnisbehörde des Weimarer Landes erfolgt die Erteilung, die Erweiterung, die Neuerteilung von nach vorangegangenem Entzug und die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden.

Beschreibung

Aufgabenschwerpunkte:

  • Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

  • Begleitetes Fahren mit 17

  • Internationaler Führerschein

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Fahrerkarte für ein digitales Kontrollgerät

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstrasse 28

99510 Apolda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

Kontakt

Fax: 03644 540-734

Version

Technisch erstellt am 04.08.2021

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit) gemäß Nr. 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen gemäß Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlicher Nachweis über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2022

Version

Technisch erstellt am 01.06.2022

Technisch geändert am 02.02.2023

Stichwörter

Krankenwagen, FzF, Fahrgastbeförderung, Krankenkraftwagen, Fahrgast, Fahrgastbeförderungsschein, Führerschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024