Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Krankenkraftwagen

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Krankenkraftwagen

    Die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesestraße 125

    07545 Gera

    Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Schenkendorfstraße

    Straßenbahn: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-2470(Fahrerlaubnisbehörde)

    Telefon Festnetz: 0365 838-2450(KfZ-Zulassung)

    Fax: 0365 838-2445

    E-Mail: kfz-zulassung@gera.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2009 (von: Daniela Lohse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit) gemäß Nr. 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen gemäß Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlicher Nachweis über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 02.02.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)