Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Führerschein C, CE, C1 oder C1E Verlängerung beantragen

    Die Verlängerung Ihres Führerscheins der Klassen C, CE, C1, C1E müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Claußstraße 3

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036691 115(Servicecenter)

    Fax: 036691 70-760

    E-Mail: ordnung@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
    • bisheriger Führerschein
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
      Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
      Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein verlängern, Lkw-Führerschein, Lkw-Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis, Lastkraftwagen, Lkw-Fahrer, befristete Fahrerlaubnis verlängern, befristeten Führerschein verlängern, Führerschein, befristeter Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de