Führerschein C, CE, C1 oder C1E Verlängerung beantragen
Die Verlängerung Ihres Führerscheins der Klassen C, CE, C1, C1E müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Anliegen in der Fahrerlaubnisbehörde können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Wir bitten Sie, dazu die Online-Terminvergabeoder die Telefonnummer der Fahrerlaubnisbehörde unter (03643) 762 228 zu nutzen.
Requests at the Fahrerlaubnisbehörde can only be processed by prior appointment. We kindly ask you to use the online appointment system or the telephone number of the Fahrerlaubnisbehörde at (03643) 762 228.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Kontakt
Kontaktperson
Frau I. Helmli
Telefon Festnetz: 03643 762-237
Telefon Festnetz: 03643 762-237
Frau A. Kuklinski
Telefon Festnetz: 03643 762-239
Telefon Festnetz: 03643 762-239
Frau K. Schuchert
Telefon Festnetz: 03643 762-242
Telefon Festnetz: 03643 762-242
Frau L. Strohbach
Telefon Festnetz: 03643 762-267
Telefon Festnetz: 03643 762-267
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- bisheriger Führerschein
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.08.2022
Stichwörter
befristete Fahrerlaubnis verlängern, Lkw-Fahrer, Führerschein verlängern, Lastkraftwagen, Führerschein, Lkw-Führerschein, befristeten Führerschein verlängern, befristeter Führerschein, Lkw-Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis