Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Führerschein C, CE, C1 oder C1E Verlängerung beantragen

    Die Verlängerung Ihres Führerscheins der Klassen C, CE, C1, C1E müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Anliegen in der Fahrerlaubnisbehörde können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Wir bitten Sie, dazu die  Online-Terminvergabeoder die Telefonnummer der Fahrerlaubnisbehörde unter (03643) 762 228 zu nutzen.

    Requests at the Fahrerlaubnisbehörde can only be processed by prior appointment. We kindly ask you to use the online appointment system or the telephone number of the Fahrerlaubnisbehörde at (03643) 762 228.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-228

    Fax: 03643 762-237

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau I. Helmli

      Telefon Festnetz: 03643 762-237

      Telefon Festnetz: 03643 762-237

    • Frau A. Kuklinski

      Telefon Festnetz: 03643 762-239

      Telefon Festnetz: 03643 762-239

    • Frau K. Schuchert

      Telefon Festnetz: 03643 762-242

      Telefon Festnetz: 03643 762-242

    • Frau L. Strohbach

      Telefon Festnetz: 03643 762-267

      Telefon Festnetz: 03643 762-267

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
    • bisheriger Führerschein
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
      Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
      Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English