Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis für Moped und Motorrad erstmalig beantragen

    Ein Mopedführerschein kannst Du bereits mit 15 Jahren erwerben. Der Einstieg in die Motorradklassen ist frühestens ab 16 Jahren möglich.

    Beschreibung

    Im Ergebnis der mehrjährigen erfolgreichen Pilotierung, initiiert durch Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gilt seit dem 28. Juli 2021 für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist Deine Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass Du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst. Die Auflage entfällt mit der Vollendung Deines 16. Lebensjahres, so dass Du dann auch Fahrten im Ausland machen darfst.

    Bei den Motorradklassen (A1, A2 und A) besteht die Möglichkeit des sogenannten Stufenführerscheins. Dies bedeutet, dass Du beim ersten Führerschein A1 (oder A2) eine theoretische und eine praktische Fahrschulausbildung mit anschließender Prüfung ablegen musst. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung erforderlich. Dadurch soll  eine schrittweise Heranführung an höhere Fahrerlaubnisklassen gefördert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wende Dich an die für Deinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Claußstraße 3

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036691 115(Servicecenter)

    Fax: 036691 70-760

    E-Mail: ordnung@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen)) aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    A-Klassen, Kraftrad, Kleiner Motorradführerschein, Motorradfahrerlaubnis, Leichtkraftrad, Führerschein, Motorrad, Fahrerlaubnis, Mopedfahrerlaubnis, Moped, Großer Motorradführerschein, Ersterteilung, 125er-Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de