Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
Ein Mopedführerschein kannst Du bereits mit 15 Jahren erwerben. Der Einstieg in die Motorradklassen ist frühestens ab 16 Jahren möglich.
Beschreibung
Im Ergebnis der mehrjährigen erfolgreichen Pilotierung, initiiert durch Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gilt seit dem 28. Juli 2021 für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist Deine Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass Du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst. Die Auflage entfällt mit der Vollendung Deines 16. Lebensjahres, so dass Du dann auch Fahrten im Ausland machen darfst.
Bei den Motorradklassen (A1, A2 und A) besteht die Möglichkeit des sogenannten Stufenführerscheins. Dies bedeutet, dass Du beim ersten Führerschein A1 (oder A2) eine theoretische und eine praktische Fahrschulausbildung mit anschließender Prüfung ablegen musst. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung erforderlich. Dadurch soll eine schrittweise Heranführung an höhere Fahrerlaubnisklassen gefördert werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wende Dich an die für Deinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.3 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aus organisatorischen Gründen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist unter den Rufnummern 03675/871-490, -503 und -280 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de möglich.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-280
Telefon Festnetz: 03675 871-490
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Fax: 03675 871-488
Kontaktperson
Frau M. Lipfert
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-280
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Frau J. Eckardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Fax: 03675 871-404
Frau K. Jäger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-490
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen)) aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.09.2022