Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
Ein Mopedführerschein kannst Du bereits mit 15 Jahren erwerben. Der Einstieg in die Motorradklassen ist frühestens ab 16 Jahren möglich.
Beschreibung
Im Ergebnis der mehrjährigen erfolgreichen Pilotierung, initiiert durch Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gilt seit dem 28. Juli 2021 für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist Deine Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass Du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst. Die Auflage entfällt mit der Vollendung Deines 16. Lebensjahres, so dass Du dann auch Fahrten im Ausland machen darfst.
Bei den Motorradklassen (A1, A2 und A) besteht die Möglichkeit des sogenannten Stufenführerscheins. Dies bedeutet, dass Du beim ersten Führerschein A1 (oder A2) eine theoretische und eine praktische Fahrschulausbildung mit anschließender Prüfung ablegen musst. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung erforderlich. Dadurch soll eine schrittweise Heranführung an höhere Fahrerlaubnisklassen gefördert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wende Dich an die für Deinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.5 Sachgebiet Führerscheinstelle
Aktuelles
die Erteilung, Erweiterung, Neuerteilung nach vorherigem Entzug sowie die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Es werden Anträge auf Ausstellung von Kartenführerscheinen bei Verlust oder Diebstahl, Umstellung von Altfahrerlaubnissen und Internationalen Führerscheinen sowie Fahrerkarten bearbeitet. Ebenso werden Nachweise für die Berufskraftfahrerqualifizierung erfasst und ausgestellt. Bearbeitet und überwacht werden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Fahreignungsbewertungssystem. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift anlassbezogen Maßnahmen zur Überprüfung der Kraftfahreignung, zum Beispiel die Anordnung zur Beibringung ärztlicher oder medizinisch-psychologischer Gutachten.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Artern
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Sondershausen
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Artern
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Sondershausen
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Artern
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Sondershausen
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Artern
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Sondershausen
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 08:00 – 13:00 Uhr Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 13:00 Uhr Sa. 09:00 – 12:00 Uhr (jeder 1. Samstag im Monat, ausschließlich in Sondershausen)
Kontakt
Weitere Informationen
Antragsannahme in der Außenstelle Artern für folgende Leistungen:
- Fahrschulausbildung (Ersterteilung / Erweiterung)
- Führerscheinumtausch
- Umschreibung ausländische Führerscheine
- Ersatz nach Diebstahl / Verlust
- Verlängerung C-Klassen (LKW)
- Eintragung / Änderung Schlüsselzahlen
- Fahrerkarte
- Internationaler Führerschein
- Fahrerqualifikationsnachweis
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen)) aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.09.2022