Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Zuständigkeit
An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-541(Leitung Standesamt)
Telefon Festnetz: 03693 454-544(Sachbearbeitung Standesamt)
Telefon Festnetz: 03693 454-542(Sachbearbeitung Standesamt)
Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 03693 454-543(Sachbearbeitung Standesamt)
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftsbereich Bürgerdienste)
E-Mail: standesamt@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.07.2022
Stichwörter
Heirat, Standesamt, Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Trauung, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Urkunde, Lebenspartner