Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

    Beschreibung

    Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.

    Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag  aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

    Zuständigkeit

    An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Südeichsfeld - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 22

    99988 Heyerode

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036024 8022-0

    Fax: 036024 8022-220

    E-Mail: info@lg-suedeichsfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heirat, Standesamt, Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Trauung, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Urkunde, Lebenspartner

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de