Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen

    Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern beantragen

    Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Fahrzeuge mit Anhänger müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist möglich

    • für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
    • für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
    • für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach der Straßenverkehrs-Ordnung hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Kfz-Zulassungswesen

    Beschreibung

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde befassen sich mit Anträgen auf Zulassung von Neufahrzeugen, Halterwechsel, Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen, Stilllegungen und Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei Verlust oder Änderung der Eintragungen bei Änderung der persönlichen Verhältnisse. Falls Sie eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug zur Einreise in eine entsprechende Umweltzone benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls in der Kfz-Zulassungsbehörde. In den Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen außerdem die Kfz-Kennzeichen. Erteilung und Ersatz von Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Händlerkennzeichen und die Reservierung und Vergabe von Wunschkennzeichen sowie Ausfuhrkennzeichen sind nur einige der Tätigkeiten, die hier wahrgenommen werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linien:
      • Bus: 209
      • Bus: 243
      • Bus: 201
      • Bus: 211
      • Bus: 216
      • Bus: 200
      • Bus: 208
      • Bus: 206
      • Bus: 210
      • Bus: 212
      • Bus: 242
      • Bus: 205
      • Bus: 220
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-700

    E-Mail: kfz-zulassung@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
       
    • Gutachten eines/r amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers/in oder eines/r Prüfingenieurs/in einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers

    Wenn Sie eine/n Dritte/n beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Sie/Er selbst muss sich mit ihrem/seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Hinweise für Sömmerda: Reisepass mit Meldebescheinigung

    Bei Vorlage eines Reisepasses ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist, vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Anhänger ist zunächst bei einem/r amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer/in oder einem/r Prüfingenieur/in einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

    Bevor Sie bei dem/der Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; eventuell ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.

    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Sömmerda: Rückstände bei Zulassung

    Die Kfz-Zulassung erfolgt erst, wenn keine Zahlungsrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sind. Mögliche Rückstände können jedoch vor Ort beglichen und damit anschließend der Zulassungsantrag bearbeitet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anhänger, 100 km/h-Zulassung, Fahrzeug mit Anhänger, Kombinationen Fahrzeug und Anhänger, 100 km/h-Plakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English