Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern beantragen
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Fahrzeuge mit Anhänger müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist möglich
- für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach der Straßenverkehrs-Ordnung hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Kfz-Zulassungswesen
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde befassen sich mit Anträgen auf Zulassung von Neufahrzeugen, Halterwechsel, Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen, Stilllegungen und Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei Verlust oder Änderung der Eintragungen bei Änderung der persönlichen Verhältnisse. Falls Sie eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug zur Einreise in eine entsprechende Umweltzone benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls in der Kfz-Zulassungsbehörde. In den Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen außerdem die Kfz-Kennzeichen. Erteilung und Ersatz von Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Händlerkennzeichen und die Reservierung und Vergabe von Wunschkennzeichen sowie Ausfuhrkennzeichen sind nur einige der Tätigkeiten, die hier wahrgenommen werden.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linien:- Bus: 209
- Bus: 243
- Bus: 201
- Bus: 211
- Bus: 216
- Bus: 200
- Bus: 208
- Bus: 206
- Bus: 210
- Bus: 212
- Bus: 242
- Bus: 205
- Bus: 220
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-700
E-Mail: kfz-zulassung@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- Gutachten eines/r amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers/in oder eines/r Prüfingenieurs/in einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie eine/n Dritte/n beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Sie/Er selbst muss sich mit ihrem/seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Hinweise für Sömmerda: Reisepass mit Meldebescheinigung
Bei Vorlage eines Reisepasses ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist, vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem/r amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer/in oder einem/r Prüfingenieur/in einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie bei dem/der Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; eventuell ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise für Sömmerda: Rückstände bei Zulassung
Die Kfz-Zulassung erfolgt erst, wenn keine Zahlungsrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sind. Mögliche Rückstände können jedoch vor Ort beglichen und damit anschließend der Zulassungsantrag bearbeitet werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.04.2022
Stichwörter
Anhänger, 100 km/h-Zulassung, Fahrzeug mit Anhänger, Kombinationen Fahrzeug und Anhänger, 100 km/h-Plakette