Kraftfahrzeug Meldung Verkauf

    Kraftfahrzeugzulassung - Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden

    Tritt ein Wechsel in der Person des/der Halters/in ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), haben Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

    Beschreibung

    Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat die/der bisherige Halter/in oder Eigentümer/in dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

    Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

    Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn die/der Erwerber/in bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Die/der Erwerber/in hat unverzüglich nach Halterwechsel der für den eigenen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Claußstraße 3

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036691 115(Servicecenter)

    Fax: 036691 70-760

    E-Mail: ordnung@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des/der Erwerbers/in sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Veräußerung eines Fahrzeuges müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkauf eines Wagens, Verkauf eines Fahrzeugs, Anzeigepflicht, Autoverkauf melden, Verkauf des Autos melden, KFZ Verkauf, Auto verkaufen, Veräußerungsanzeige, Verkauf, Kfz-Verkauf, Autoverkauf, Fahrzeugverkauf, Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English