Kraftfahrzeug Meldung Verkauf

    Kraftfahrzeugzulassung - Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden

    Tritt ein Wechsel in der Person des/der Halters/in ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), haben Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

    Beschreibung

    Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat die/der bisherige Halter/in oder Eigentümer/in dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

    Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

    Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn die/der Erwerber/in bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Die/der Erwerber/in hat unverzüglich nach Halterwechsel der für den eigenen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Zulassung, Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Kontakt

    Fax: 03671 823-370

    Telefon Festnetz: 03672 823-192

    E-Mail: zulassung@kreis-slf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle der Kfz-Zulassung im Landratsamt Haus I, Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des/der Erwerbers/in sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Veräußerung eines Fahrzeuges müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkauf eines Wagens, Verkauf eines Fahrzeugs, Anzeigepflicht, Autoverkauf melden, Verkauf des Autos melden, KFZ Verkauf, Auto verkaufen, Veräußerungsanzeige, Verkauf, Kfz-Verkauf, Autoverkauf, Fahrzeugverkauf, Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English