Kraftfahrzeugzulassung - Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des/der Halters/in ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), haben Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Beschreibung
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat die/der bisherige Halter/in oder Eigentümer/in dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.
Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn die/der Erwerber/in bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Die/der Erwerber/in hat unverzüglich nach Halterwechsel der für den eigenen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schenkendorfstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-2470(Fahrerlaubnisbehörde)
Telefon Festnetz: 0365 838-2450(KfZ-Zulassung)
Fax: 0365 838-2445
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
Internet
Weitere Informationen
Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.
erforderliche Unterlagen
Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des/der Erwerbers/in sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Veräußerung eines Fahrzeuges müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.04.2022
Stichwörter
Kfz-Verkauf, Autoverkauf, Fahrzeugverkauf, KFZ Verkauf, Verkauf eines Wagens, Anzeigepflicht, Autoverkauf melden, Verkauf des Autos melden, Veräußerungsanzeige, Auto verkaufen, Verkauf, Kfz, Verkauf eines Fahrzeugs