Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land

    Kraftfahrzeug Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen

    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
     

    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts der/s Fahrzeughalters/in (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Kfz-Zulassungswesen

    Beschreibung

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde befassen sich mit Anträgen auf Zulassung von Neufahrzeugen, Halterwechsel, Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen, Stilllegungen und Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei Verlust oder Änderung der Eintragungen bei Änderung der persönlichen Verhältnisse. Falls Sie eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug zur Einreise in eine entsprechende Umweltzone benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls in der Kfz-Zulassungsbehörde. In den Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen außerdem die Kfz-Kennzeichen. Erteilung und Ersatz von Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Händlerkennzeichen und die Reservierung und Vergabe von Wunschkennzeichen sowie Ausfuhrkennzeichen sind nur einige der Tätigkeiten, die hier wahrgenommen werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linien:
      • Bus: 209
      • Bus: 243
      • Bus: 201
      • Bus: 211
      • Bus: 216
      • Bus: 200
      • Bus: 208
      • Bus: 206
      • Bus: 210
      • Bus: 212
      • Bus: 242
      • Bus: 205
      • Bus: 220
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-700

    E-Mail: kfz-zulassung@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/in; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • eventuell ausländische Fahrzeugpapiere,
    • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden)
    • Kaufvertrag/Rechnung
    • CoC-Papiere (inklusive Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Nachweis über Untersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (in der Regel Haupt- und Abgasuntersuchung)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel:

    • bei Vertretung durch eine/n Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sogenannte "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Hinweise für Sömmerda: Reisepass mit Meldebescheinigung

    Bei Vorlage eines Reisepasses ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist, vorzulegen.

    Hinweise für Sömmerda: FIN-Prüfung Kfz-Zulassung

    Vor der Zulassung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland ist das Fahrzeug nach § 6 Abs. 8 FZV anhand der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN) zu identifizieren (FIN-Prüfung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der  Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Sömmerda: Rückstände bei Zulassung

    Die Kfz-Zulassung erfolgt erst, wenn keine Zahlungsrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sind. Mögliche Rückstände können jedoch vor Ort beglichen und damit anschließend der Zulassungsantrag bearbeitet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen, verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss die/der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die/den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auto aus der EU, Kraftfahrzeug, Kfz-Zulassung, KFZ Anmeldung, Gebrauchtwagen, Autozulassung, KFZ gebraucht, Gebrauchtfahrzeug, KFZ anmelden, Gebrauchtwagen zulassen, Zulassung Gebrauchtwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English