Feststellung der Eignung von Ausbildungsstätten nach BBiG Durchführung

    Berufsausbildung - Beratung und Überprüfung von Ausbildungsbetrieben (Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen)

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden möchten, berät und unterstützt Sie hierbei die für den Beruf und die Region zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Ihr Betrieb darf Auszubildende nur einstellen und ausbilden, wenn

    • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
    • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

    Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, wird die Eignung vor Ort überprüft. Außerdem informieren die Ausbildungsberater alle an der Berufsausbildung Beteiligten über die inhaltlichen Anforderungen der dualen Berufsausbildung.

    Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang vermittelt kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.

    Die Berater besuchen auch nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

    Für die Prüfung der Eignung in den Ausbildungsberufen in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das 

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

    Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Telefon: 0361  57 4176 777

    Fax: 0361  57 4176 799

    E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0361 574176-799

    Telefon Festnetz: 0361 574176-777

    E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLBG

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

    Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.

    Formulare

    Formulare: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    Ihr Betrieb verfügt über alle nötigen Einrichtungen, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten

    Die Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte mit Ausbildereignung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

    Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

    Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.

    Stellt der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.

    Alternativ kann die Beraterin oder den Berater auch festlegen, dass der Austausch mit Ihnen im weiteren Verlauf in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgt.

    Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie aus Sicht des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

    Sollte der Berater feststellen, dass in Ihrem Unternehmen nicht oder nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen ausgebildet werden kann, erhalten Sie von der Kammer oder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen entsprechenden Bescheid.

    Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie Auszubildende einstellen und ausbilden.

    Fristen

    nach Vorgabe der zuständigen Stelle

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen.

    Benötigt die Beraterin oder der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb verlängert sich die Zeit entsprechend.

    Kosten

    Entsprechend Erlass über die Gebühren für Leistungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

    Für Thüringen werden die Gebühren zukünftig mit in der ThürVwKostOMIL aufgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 06.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildungsstätte, Berufsausbildung, Ausbildende, Ausbildungsberatung, Ausbildung, Ausbildungsbetrieb, Eignung, Auszubildende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English