Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname von Ehegatten ändern

    Wenn Sie heiraten oder bereits in einer Ehe leben, können Sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. Sie können bei oder nach der Eheschließung  den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Eine Frist zur Erklärung gibt es nicht.

    Als Ehegatten können Sie auch Ihre bisherigen Namen beibehalten.

    In manchen Fällen sind Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

    Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung der Eheschließung, bei der Sie Ihre beabsichtigte Namensführung in der Ehe angeben, erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Am Tag der Eheschließung wird die Namenserklärung beim Standesamt der Eheschließung abgegeben. Eine Namenserklärung nach der Eheschließung können Sie bei jedem deutschen Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der später abgegebenen Namenserklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.

    Es empfiehlt sich daher stets, das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt oder vorgenommen hat, zu kontaktieren.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04626 Schmölln

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze (gebührenfrei)
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplätze (gebührenfrei)
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2008 (von: Carmen Herbig)

    Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Seidemann, Hannes)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Namenserklärung über den gemeinsamen Familiennamen werden mindestens die Personalausweise beider Ehegatten und, falls die Erklärung während der bestehenden Ehe abgegeben wird, die Eheurkunde benötigt. Unter Umständen werden weitere Dokumente bzw. Nachweise benötigt. Erkundigen Sie sich deshalb bitte im Vorfeld beim Standesamt.

    Voraussetzungen

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen.
    • Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
    • Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Namensrecht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört und dem deutschen Namensrecht.

    Kosten

    Für die Namenserklärung im Rahmen der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen in Thüringen Gebühren in Höhe von 25,00 € an. Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf des Doppelnamens ist möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)