Familienname von Ehegatten ändern
Wenn Sie heiraten oder bereits in einer Ehe leben, können Sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Beschreibung
Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. Sie können bei oder nach der Eheschließung den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Eine Frist zur Erklärung gibt es nicht.
Als Ehegatten können Sie auch Ihre bisherigen Namen beibehalten.
In manchen Fällen sind Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.
Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
Zuständigkeit
Die Anmeldung der Eheschließung, bei der Sie Ihre beabsichtigte Namensführung in der Ehe angeben, erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Am Tag der Eheschließung wird die Namenserklärung beim Standesamt der Eheschließung abgegeben. Eine Namenserklärung nach der Eheschließung können Sie bei jedem deutschen Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der später abgegebenen Namenserklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
Es empfiehlt sich daher stets, das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt oder vorgenommen hat, zu kontaktieren.
Ansprechpartner
Für Freienbessingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die Namenserklärung über den gemeinsamen Familiennamen werden mindestens die Personalausweise beider Ehegatten und, falls die Erklärung während der bestehenden Ehe abgegeben wird, die Eheurkunde benötigt. Unter Umständen werden weitere Dokumente bzw. Nachweise benötigt. Erkundigen Sie sich deshalb bitte im Vorfeld beim Standesamt.
Voraussetzungen
Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen.
- Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
- Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Namensrecht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört und dem deutschen Namensrecht.
Kosten
Für die Namenserklärung im Rahmen der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen in Thüringen Gebühren in Höhe von 25,00 € an. Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf des Doppelnamens ist möglich.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022