Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern

    Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es viele Möglichkeiten. Sie können den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft oder Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, prüft die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung und stellt eine Urkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung aus.

    Ansprechpartner

    Für Seelingstädt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Voraussetzungen

    Die vorherige Begründung einer Lebenspartnerschaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich beim Standesamt vor.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese erfahren Sie beim Standesamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen (Begleitname); die Erklärung zum Begleitnamen kann jederzeit widerrufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Namensgebung, Namensänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de