• Bad Lobenstein (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern

Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen.

Beschreibung

Sie können den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

Zuständigkeit

Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Bad Lobenstein - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Markt 1

07356 Bad Lobenstein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte melden SIe sich telefonisch oder per email an.

Kontakt

Telefon Festnetz: 036651 77119

Fax: 036651 656148

E-Mail: standesamt@bad-lobenstein.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 07.03.2016

Technisch geändert am 06.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind
  •  Personalausweise oder Reisepässe,
  •  Nachweis Ihrer Namensänderung.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
  • Für die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen eines Elternteils müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.  

Kosten

Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

Version

Technisch erstellt am 14.02.2022

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Familienname, Namensänderung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024