Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Zuständigkeit

    Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 19

    07333 Unterwellenborn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 6731-19

    Fax: 03671 6731-49

    E-Mail: poststelle@gemeinde-unterwellenborn.thueringen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer benutzen bitte den Eingang am linken Seitenflügel (Fahrstuhl im Keller)

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    •  Personalausweise oder Reisepässe,
    •  Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
    • Für die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen eines Elternteils müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.  

    Kosten

    Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Namensänderung, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English