Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-105
Telefon Festnetz: +49 3623 330-103
E-Mail: standesamt@friedrichroda.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
- Für die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen eines Elternteils müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.
Kosten
Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022