Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Zuständigkeit

    Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Südeichsfeld - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 22

    99988 Heyerode

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036024 8022-0

    Fax: 036024 8022-220

    E-Mail: info@lg-suedeichsfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    •  Personalausweise oder Reisepässe,
    •  Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
    • Für die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen eines Elternteils müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.  

    Kosten

    Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Namensänderung, Familienname

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de