Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen (Namenserteilung).
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03671 6731-49
Telefon Festnetz: 03671 6731-19
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde. Für die Namenserteilung muss der allein sorgeberechtigte Elternteil, der nichtsorgeberechtigte Elternteil und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.
Kosten
Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022
Stichwörter
Name annehmen, Namenänderung, alleinerziehend