Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen (Namenserteilung).
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Breitscheidstraße 133
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Rudolstadt
Empfänger: Stadt Rudolstadt
IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31
BIC: GENODEF1RUJ
Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde. Für die Namenserteilung muss der allein sorgeberechtigte Elternteil, der nichtsorgeberechtigte Elternteil und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.
Kosten
Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022
Stichwörter
Name annehmen, Namenänderung, alleinerziehend