Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen (Namenserteilung).

    Zuständigkeit

    Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Berka - Bürgeramt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    99438 Bad Berka

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zentrum (Bleichstraße)
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Berka Zeughausplatz
      Linien:
      • Bus: 235 Erfurt - Meckfeld - Gutendorf - Bad Berka
      • Regionalbahn: EB 26 Weimar - Kranichfeld (KBS 579)
      • Bus: 237 Weimar - Schoppendorf - Bergern - Bad Berka
      • Bus: 221 Weimar - Bad Berka - Blankenhain - Rudolstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036458 55121

    Telefon Festnetz: 036458 55122

    Fax: 036458 55155

    E-Mail: standesamt@bad-berka.de

    Kontaktperson

    • Frau Caroline Scheel (Leiterin Standesamt)

      Telefon Festnetz: 036458 55121

    • Frau Sabine Hupel (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 036458 55122

    • Frau Marita Borchert (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 036458 55122

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    •  Sie sind allein sorgeberechtigt,
    •  Zustimmung des anderen Elternteils,
    •  wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde. Für die Namenserteilung muss der allein sorgeberechtigte Elternteil, der nichtsorgeberechtigte Elternteil und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.

    Kosten

    Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Name annehmen, Namenänderung, alleinerziehend

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de