Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen (Namenserteilung).

    Zuständigkeit

    Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-105

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-103

    E-Mail: standesamt@friedrichroda.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Klassische Kreditkarte, Girocard

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    •  Sie sind allein sorgeberechtigt,
    •  Zustimmung des anderen Elternteils,
    •  wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde. Für die Namenserteilung muss der allein sorgeberechtigte Elternteil, der nichtsorgeberechtigte Elternteil und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.

    Kosten

    Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Name annehmen, Namenänderung, alleinerziehend

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English