Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen (Namenserteilung).
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Herderplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Graben
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Goetheplatz/Zentrum
Bus: Goetheplatz/Zentrum
Postanschrift
99401 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr (Telefonische Erreichbarkeit) Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr (Telefonische Erreichbarkeit) Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Vorsprachen im Standesamt erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde. Für die Namenserteilung muss der allein sorgeberechtigte Elternteil, der nichtsorgeberechtigte Elternteil und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.
Kosten
Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022