Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Gebühren: nein
Am Schloßpark
Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
Bus: RVG Gera/Land
Bad Köstritz
Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
Heinrich-Schütz-Haus
Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
Bus: RVG Gera/Land
Julius-Sturm-Platz
Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
Bus: RVG Gera/Land
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          geschlossen Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch       geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr  Freitag          geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des anderen Elternteils, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt
- Sorgerechtsnachweis
- gegebenenfalls Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
Für die Einbenennung müssen der bzw. die sorgeberechtigte(n) Elternteil(e), der Ehegatte und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.
Kosten
Die Abgabe einer familienrechtlichen Erklärung kostet in Thüringen 25,00 €. Sollten die Erklärungen zeitlich getrennt abgegeben werden, weil z. B. der andere Elternteil die Einwilligung bei einem anderen Standesamt abgeben möchte, kostet diese Erklärung in Thüringen zusätzlich 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022