Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern

    Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

    Zuständigkeit

    Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Apolda - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schloß 1

    99510 Apolda

    Eingang B

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloßparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 03644 650449

    Telefon Festnetz: 03644 650443(Frau Dedekind)

    Telefon Festnetz: 03644 650441(Fr. Müller)

    Telefon Festnetz: 03644 650444(Frau Kunze)

    Telefon Festnetz: 03644 650440(Frau Müller-Bergner)

    E-Mail: standesamt@apolda.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des anderen Elternteils, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt
    • Sorgerechtsnachweis
    • gegebenenfalls Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

    Für die Einbenennung müssen der bzw. die sorgeberechtigte(n) Elternteil(e), der Ehegatte und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen. 

    Kosten

    Die Abgabe einer familienrechtlichen Erklärung kostet in Thüringen 25,00 €. Sollten die Erklärungen zeitlich getrennt abgegeben werden, weil z. B. der andere Elternteil die Einwilligung bei einem anderen Standesamt abgeben möchte, kostet diese Erklärung in Thüringen  zusätzlich 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Name annehmen, Namensänderung, Ehename

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de