• Geratal (Landkreis Ilm-Kreis, Thüringen)
Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

Familienname des Kindes neu bestimmen

Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind teilen, können Sie den Familiennamen des Kindes neu bestimmen.

Beschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil erklärt haben.

Zuständigkeit

Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Arnstadt

Adresse

Hausanschrift

Markt 1

99310 Arnstadt

Kontakt

Telefon Festnetz: 03628 7456

Fax: 03628 745800

E-Mail: rathaus@arnstadt.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 03.04.2007

Technisch geändert am 16.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  •  Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
  •  Personalausweise oder Reisepässe
  •  Eheurkunde oder
  •  Sorgerechtsnachweis

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Voraussetzungen

  • Kind führt bereits einen Namen
  • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
  • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
  • Für die Neubestimmung des Familiennamens des Kindes müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.

Fristen

Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

Kosten

Die Neubestimmung des Familiennamens eines Kindes kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

Version

Technisch erstellt am 11.02.2022

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ehenamen, Namensänderung, Name annehmen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024