Familienname des Kindes neu bestimmen
Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind teilen, können Sie den Familiennamen des Kindes neu bestimmen.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil erklärt haben.
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Teistungen / Sparkasse
Öffnungszeiten
* Montag 9.00-12.00 Uhr * Dienstag 9.00-12.00 13.00-15.30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr * Freitag 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036071 84625
E-Mail: dittmann@lindenberg-eichsfeld.de
Kontaktperson
Frau Tina Dittmann (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: 036071 96258
Telefon Festnetz: 036071 84625
E-Mail: dittmann@lindenberg-eichsfeld.de
Herr Alexander Abel (Standesbeamter)
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgerechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
- Für die Neubestimmung des Familiennamens des Kindes müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Kosten
Die Neubestimmung des Familiennamens eines Kindes kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022
Stichwörter
Ehenamen, Name annehmen, Namensänderung