Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.

    Ansprechpartner

    Für Seelingstädt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft:
    • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
    • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners

    Voraussetzungen

    Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:

    • Ehescheidung,
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
    • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.  Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
    • Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

    Kosten

    Die Abgabe einer Erklärung zur Namensänderung nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft kostet in Thüringen 25,00 €.  Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsnamen, Familienname, Scheidung, Ehenamen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de