Geburtsnamen wiederannehmen
Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.
Beschreibung
Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
Ansprechpartner
Für Schleiz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft:
- rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
- Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
Voraussetzungen
Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:
- Ehescheidung,
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
- Tod des Ehegatten oder Lebenspartners
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
- Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Kosten
Die Abgabe einer Erklärung zur Namensänderung nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft kostet in Thüringen 25,00 €. Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022