Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Standesamt

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Markt 1

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Herderplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Graben
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goetheplatz/Zentrum
      Linie:
      • Bus: Goetheplatz/Zentrum

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Kontakt

    Fax: 03643 762-640

    Telefon Festnetz: 03643 762-636

    E-Mail: standesamt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau S. Axthelm

      Telefon Festnetz: +49 3643 762-637

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft:
    • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
    • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners

    Voraussetzungen

    Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:

    • Ehescheidung,
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
    • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.  Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
    • Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

    Kosten

    Die Abgabe einer Erklärung zur Namensänderung nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft kostet in Thüringen 25,00 €.  Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ehenamen, Familienname, Geburtsnamen, Scheidung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English