Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2540 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 6

    07545 Gera

    Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
    Gebühren: ja

    Haltestelle Heinrichstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-2590

    Fax: 0365 838-2545

    E-Mail: Standesamt@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2009 (von: Daniela Lohse)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: Kayser, Michelle)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft:
    • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
    • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners

    Voraussetzungen

    Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:

    • Ehescheidung,
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
    • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.  Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
    • Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

    Kosten

    Die Abgabe einer Erklärung zur Namensänderung nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft kostet in Thüringen 25,00 €.  Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)