Vornamen Änderung der Reihenfolge
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.
Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
zuständige Stelle
Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Für Crimla wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie unterliegen dem deutschen Namensrecht und haben mehrere Vornamen.
- Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen geben Sie persönlich beim Standesamt ab. Die Erklärung kann jedes deutsche Standesamt beurkunden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.
Hinweis: Sobald die Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Kosten
Für die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen wird in Thüringen eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Eine neue Geburtsurkunde kostet 10,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022
Stichwörter
Namensänderung, Taufname, Rufname, Namensrecht