Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.

    Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    zuständige Stelle

    Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ausschließlich nach Terminvereinbarung: Montag 07:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2008 (von: Yvonne Jackel)

    Technisch geändert am 18.03.2024 (von: Krüger, Heike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Geburtsurkunde

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie unterliegen dem deutschen Namensrecht und haben mehrere Vornamen.
    • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen geben Sie persönlich beim Standesamt ab. Die Erklärung kann jedes deutsche Standesamt beurkunden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.

    Hinweis: Sobald die Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Kosten

    Für die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen wird in Thüringen eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Eine neue Geburtsurkunde kostet 10,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)