Vorname Änderung der Reihenfolge

    Vornamen Änderung der Reihenfolge

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.

    Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    zuständige Stelle

    Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Arnstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 745800

    Telefon Festnetz: 03628 7456

    E-Mail: rathaus@arnstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Ilmenau - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 7

    98693 Ilmenau

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Obertorstraße, Einfahrt Museum
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kurzzeitplätze um das Rathaus
      Anzahl: 25  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: A.-Pulvers-Str. /R.-Breitscheid-Str.
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A, fußläufig 5 min
    • Haltestelle: Weimarer Straße (Nähe Bäckerei Schindler)
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie C, fußläufig 1 min

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03677 600-540

    Fax: 03677 600-242

    E-Mail: standesamt@ilmenau.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Geburtsurkunde

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie unterliegen dem deutschen Namensrecht und haben mehrere Vornamen.
    • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen geben Sie persönlich beim Standesamt ab. Die Erklärung kann jedes deutsche Standesamt beurkunden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.

    Hinweis: Sobald die Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Kosten

    Für die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen wird in Thüringen eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Eine neue Geburtsurkunde kostet 10,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Namensänderung, Namensrecht, Rufname, Taufname

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de