Vorname Änderung der Reihenfolge

    Vornamen Änderung der Reihenfolge

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.

    Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    zuständige Stelle

    Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Neubauer-Park 1

    99891 Bad Tabarz/Thür. Wald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36259 564-14

    E-Mail: meldeamt@bad-tabarz.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Meldeamt, Passamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-105

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-103

    E-Mail: standesamt@friedrichroda.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Klassische Kreditkarte, Girocard

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Geburtsurkunde

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie unterliegen dem deutschen Namensrecht und haben mehrere Vornamen.
    • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen geben Sie persönlich beim Standesamt ab. Die Erklärung kann jedes deutsche Standesamt beurkunden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.

    Hinweis: Sobald die Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Kosten

    Für die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen wird in Thüringen eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Eine neue Geburtsurkunde kostet 10,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rufname, Namensänderung, Namensrecht, Taufname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English