Prostitutionsgewerbe Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen wollen, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landratsamt bzw. im Gebiet einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich das Prostitutionsfahrzeug zum Betrieb aufgestellt werden soll.
Hinweise für Sömmerda: Verbotsnorm Prostitution
Die Ausübung der Prostitution ist auf Grund der "Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution" im Landkreis Sömmerda nicht zulässig.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Gewerbebehörde
Beschreibung
Die Gewerbebehörde ist zuständig für Angelegenheiten im stehenden Gewerbe, Reisegewerbe und Marktgewerbe. Der Aufgabenbereich umfasst auch das Schornsteinfegerwesen, das Glücksspielrecht, das Gaststättenrecht, die Verfolgung unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit sowie Verstöße gegen das Textil- und Kristallglaskennzeichnungsgesetz. Im Gebiet der Stadt Sömmerda ist die Gewerbebehörde außerdem zuständig für Lotterie- und Ausspielungserlaubnisse, Überwachung der Preisauszeichnung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz und Festsetzungen für Ausstellungen, Messen und Großmärkte.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Bahnhofstraße
Linien:- Bus: 242
- Bus: 208
- Bus: 201
- Bus: 211
- Bus: 210
- Bus: 243
- Bus: 216
- Bus: 205
- Bus: 270
- Bus: 212
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-339
E-Mail: gewerbeamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG
erforderliche Unterlagen
Der Anzeige müssen Sie folgende Unterlagen bzw. Nachweise beifügen:
- der Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
- eine Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
- die genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung,
- die Betriebszeiten,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden, und
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel ja
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer gültigen Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sein.
- Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
- Vorschriften zum Schutz aller Beteiligten in Bezug auf Betriebsort, Betriebszeiten und die gesetzlichen Anforderungen an das entsprechende Fahrzeug müssen eingehalten werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- § 19 Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
- § 21 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- § 1 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für öffentliche Leistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ThürVwKostOProstSchG)
Rechtsbehelf
Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Verfahrensablauf
Die Erteilung einer Erlaubnis setzt eine Antragstellung voraus:
- Antragstellung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen.
- Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.
- Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert.
- Gegebenenfalls wird ein Ortstermin vereinbart.
- Regelmäßig wird ein persönliches Gespräch vereinbart.
- Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Erlaubnis erteilt. Die antragstellende Person erhält den Erlaubnisbescheid.
Andernfalls ergeht ein Ablehnungsbescheid.
Fristen
Sie müssen das Aufstellen des Fahrzeuges zwei Wochen vor Aufstellung anzeigen.
Kosten
Kostenrahmen: Verwaltungsgebühr EUR 50 - 500 Euro ggf. Zustellungsauslagen
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.01.2022
Stichwörter
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