Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Prostitutionsgewerbe Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen wollen, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landratsamt bzw. im Gebiet einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich das Prostitutionsfahrzeug zum Betrieb aufgestellt werden soll.

    Hinweise für Sömmerda: Verbotsnorm Prostitution

    Die Ausübung der Prostitution ist auf Grund der "Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution" im Landkreis Sömmerda nicht zulässig.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Gewerbebehörde

    Beschreibung

    Die Gewerbebehörde ist zuständig für Angelegenheiten im stehenden Gewerbe, Reisegewerbe und Marktgewerbe. Der Aufgabenbereich umfasst auch das Schornsteinfegerwesen, das Glücksspielrecht, das Gaststättenrecht, die Verfolgung unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit sowie Verstöße gegen das Textil- und Kristallglaskennzeichnungsgesetz. Im Gebiet der Stadt Sömmerda ist die Gewerbebehörde außerdem zuständig für Lotterie- und Ausspielungserlaubnisse, Überwachung der Preisauszeichnung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz und Festsetzungen für Ausstellungen, Messen und Großmärkte.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 242
      • Bus: 208
      • Bus: 201
      • Bus: 211
      • Bus: 210
      • Bus: 243
      • Bus: 216
      • Bus: 205
      • Bus: 270
      • Bus: 212

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-339

    E-Mail: gewerbeamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Anzeige müssen Sie folgende Unterlagen bzw. Nachweise beifügen:

    • der Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
    • eine Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs,
    • das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
    • die genaue Angabe des Aufstellungsortes,
    • die Dauer der Aufstellung,
    • die Betriebszeiten,
    • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden, und
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer gültigen Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sein.
    • Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
    • Vorschriften zum Schutz aller Beteiligten in Bezug auf Betriebsort, Betriebszeiten und die gesetzlichen Anforderungen an das entsprechende Fahrzeug müssen eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung einer Erlaubnis setzt eine Antragstellung voraus:

    • Antragstellung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen.
    • Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.
    • Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert.
    • Gegebenenfalls wird ein Ortstermin vereinbart.
    • Regelmäßig wird ein persönliches Gespräch vereinbart. 
    • Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Erlaubnis erteilt. Die antragstellende Person erhält den Erlaubnisbescheid.

    Andernfalls ergeht ein Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Sie müssen das Aufstellen des Fahrzeuges zwei Wochen vor Aufstellung anzeigen.

    Kosten

    Kostenrahmen: Verwaltungsgebühr EUR 50 - 500 Euro ggf. Zustellungsauslagen

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnwagen, Prostitutionsfahrzeug aufstellen, mobiles Bordell, Prostitutionsschutzgesetz, Prostitutionsstätte, Prostituierte, Prostitutionsgewerbe, Prostituierter, Boot, Auto, Wohnanhänger, Lustauto, Sex-Bus, Kraftfahrzeug, Schiff, Gangbang-Party-Bus, Straßensex, Prostitutionsfahrzeug, Pkw, Bordell-Busse, Autosex

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de