Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Prostitutionsgewerbe Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen wollen, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landratsamt bzw. im Gebiet einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich das Prostitutionsfahrzeug zum Betrieb aufgestellt werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

    Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

    Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

    Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkerhof 13

    07548 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schenkendorfstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0365 838-2495

    Telefon Festnetz: 0365 838-2480

    E-Mail: ordnungsamt@gera.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Anzeige müssen Sie folgende Unterlagen bzw. Nachweise beifügen:

    • der Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
    • eine Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs,
    • das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
    • die genaue Angabe des Aufstellungsortes,
    • die Dauer der Aufstellung,
    • die Betriebszeiten,
    • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden, und
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer gültigen Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sein.
    • Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
    • Vorschriften zum Schutz aller Beteiligten in Bezug auf Betriebsort, Betriebszeiten und die gesetzlichen Anforderungen an das entsprechende Fahrzeug müssen eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung einer Erlaubnis setzt eine Antragstellung voraus:

    • Antragstellung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen.
    • Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.
    • Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert.
    • Gegebenenfalls wird ein Ortstermin vereinbart.
    • Regelmäßig wird ein persönliches Gespräch vereinbart. 
    • Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Erlaubnis erteilt. Die antragstellende Person erhält den Erlaubnisbescheid.

    Andernfalls ergeht ein Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Sie müssen das Aufstellen des Fahrzeuges zwei Wochen vor Aufstellung anzeigen.

    Kosten

    Kostenrahmen: Verwaltungsgebühr EUR 50 - 500 Euro ggf. Zustellungsauslagen

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnwagen, Straßensex, Prostitutionsfahrzeug aufstellen, Prostitutionsschutzgesetz, Auto, Prostitutionsstätte, Prostituierte, Prostitutionsgewerbe, Bordell-Busse, Wohnanhänger, Lustauto, Autosex, Prostituierter, Kraftfahrzeug, mobiles Bordell, Sex-Bus, Pkw, Schiff, Boot, Gangbang-Party-Bus, Prostitutionsfahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English