Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien in Verkehrswegen beantragen

    Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind und Telekommunikationsleitungen in einer öffentlichen Straße verlegen oder ändern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung über die Mitbenutzung der Verkehrswege erhalten.

    Beschreibung

    Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien und möchten Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Straßen verlegen oder ändern. Hierzu benötigen Sie die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast. Voraussetzung ist hierfür die Vorlage eines Antrages in schriftlicher oder elektronischer Form vor Realisierung der Baumaßnahme.

    Der Antrag muss Angaben zum konkreten Standort der Leitungsverlegung, insbesondere welche Straße und welche Straßenbestandteile betroffen sind, unter Angabe des Netzknotens und der Kilometrierung, sowie Angaben zur Verlegeart und Verlegetiefe enthalten.

    Liegt ein vollständiger Antrag vor und stimmt der Straßenbaulastträger nach Prüfung der Antragsunterlagen der Verlegung oder Änderung zu, erteilt es die Zustimmung per Bescheid nach § 127 Absatz 1 TKG.
    Der Antragsteller ist verpflichtet die Verwaltungskosten zu tragen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Zustimmung nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags als erteilt. Bei nur geringfügigen baulichen Maßnahmen, die dem Träger der Wegebaulast vollständig angezeigt werden, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Wegebaulastträger nicht innerhalb eines Monats auffordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

    Zuständigkeit

    den zuständigen kommunalen Baulastträger

    Spezielle Hinweise für Bundes- und Landesstraßen

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr 

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1262

    98537 Zella-Mehlis

    Hausanschrift

    Am Köhlersgehäu 6

    98544 Zella-Mehlis

    Kontakt

    Fax: 0361 574177-100

    Telefon Festnetz: 0361 574177-0

    E-Mail: poststelle45@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag in schriftlicher oder elektronischer Form
    • Antrag muss Angaben zum Standort  der Verlegung oder Änderung von Telekommunikationsleitungen haben, insbesondere welche Straße und Straßenbestandteile betroffen sind, unter Angabe des Netzknotens und der Kilometrierung
    • Antrag muss Angaben zur Verlegeart und Verlegetiefe enthalten
    • dem Antrag ist ein Trassenplan im Regelfall mit einem Maßstab 1:1000 beizufügen
       

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an den zuständigen kommunalen Baulastträger oder im Fall es Telekommunikationslinien in Verkehrswegen von Bundes- und Landesstraßen betrifft, an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
     

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Der Antragssteller muss Eigentümer oder Betreiber öffentlicher eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinie sein. Die bauliche Umsetzung für die Verlegung oder Änderung der Telekommunikationslinie erfolgt in einer öffentlichen Straße.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen als Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unter Vorlage vollständiger Antragsunterlagen die Zustimmung zur Leitungsverlegung in der öffentlichen Straße. Der Wegebaulastträger prüft den Antrag und erteilt gegebenenfalls unter Auflagen und Hinweisen die Zustimmung per Bescheid nach Telekommunikationsgesetz (TKG).

    Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Bescheid Ausstellung notwendig.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Genehmigungsfiktion greifen, d. h.  die Zustimmung gilt nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten als erteilt. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Verwaltungskosten zu tragen.

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    In Abhängigkeit der Schwierigkeit und des Umfangs des Antrags beträgt die Bearbeitungszeit durchschnittlich  2 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungskosten nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz ( ThürVwKostG) und der Thüringer-Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 12.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Stichwörter

    Änderung, TKG, Telekommunikation, Wegerecht, Landesstraßen, Telekommunikationsnetz, Mitnutzung, Breitband, Telekommuniktationslinie, Linien, Telekommunikationsleitungen, Straße, Netz, Errichtung, Leitungen, Telekommunikationsunternehmen, Breitbandausbau, Verkehrswege, Verlegung, Wegebaulastträger, Straßenbaulastträger, Bundesstraßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English