Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, dann werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er/sie selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

    Beschreibung

    Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine dritte Person gegenüber einer Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung, für die Kosten des Lebensunterhaltes eines Ausländers aufzukommen, um diesem zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

    Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder juristische Person sein (z.B. Unternehmen, karitativer Verband).

    Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Damit verbunden sind regelmäßig auch die Ausreisekosten oder ggf. Abschiebungskosten.

    Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, den Verpflichtungsgeber finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers Kosten entstehen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt in Thüringen, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort des Ausländers zuständig ist. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel erforderlich.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Claußstraße 3

    07607 Eisenberg

    Busbahnhof Schützenplatz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

    Kontakt

    Formulare

    Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung - (deutsch)
    Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung - (englisch)
    Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung - (französisch)
    Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 und § 67 AufenthG - (deutsch)
    Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 und § 67 AufenthG - (französisch)
    Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 und § 67 AufenthG - (englisch)
    Pflichtangaben zur Verpflichtungserklärung

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2009 (von: Ilka Handke)

    Technisch geändert am 19.07.2023 (von: Schillinger, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweise
    • Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Sparbücher mit Sperrvermerk, Bankbürgschaften)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung in Höhe von 29,- Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 05.01.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)