Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, dann werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er/sie selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Beschreibung
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine dritte Person gegenüber einer Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung, für die Kosten des Lebensunterhaltes eines Ausländers aufzukommen, um diesem zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder juristische Person sein (z.B. Unternehmen, karitativer Verband).
Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Damit verbunden sind regelmäßig auch die Ausreisekosten oder ggf. Abschiebungskosten.
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, den Verpflichtungsgeber finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers Kosten entstehen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt in Thüringen, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort des Ausländers zuständig ist. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel erforderlich.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Amt für Ausländer und Migration
Beschreibung
Beim Amt für Ausländer und Migration werden alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet und notwendige Hinweise zum Aufenthalt gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten bei Besuchseinreisen ausländischer Gäste und informieren über Botschaften und andere konsularische Vertretungen im In- und Ausland. Die Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Sömmerda zugewiesenen Flüchtlinge bzw. Asylbewerber wird hier ebenfalls organisiert.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhofstraße
Linien:- Bus: 201
- Bus: 243
- Bus: 205
- Bus: 216
- Bus: 210
- Bus: 208
- Bus: 212
- Bus: 211
- Bus: 270
- Bus: 242
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-334
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 und § 67 AufenthG - (deutsch)
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung - (französisch)
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung - (englisch)
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung - (deutsch)
Pflichtangaben zur Verpflichtungserklärung
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 und § 67 AufenthG - (englisch)
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 und § 67 AufenthG - (französisch)
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweise
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Sparbücher mit Sperrvermerk, Bankbürgschaften)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung in Höhe von 29,- Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 05.01.2022
Stichwörter
Einladung, Verpflichtungserklärung, Unterhaltskosten Übernahme, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, Daueraufenthalt, Visum, Niederlassungserlaubnis