• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Verlängerung für Privatflugzeugführer

Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Verlängerung für Privatflugzeugführer beantragen

Sie sind Privatflugzeugführer und möchten eine bereits bestehende Berechtigung verlängern? Dann benötigen Sie ggf. eine Auffrischungsschulung bei Ihrer Flugschule und können sich danach die Verlängerung auf der Lizenz bestätigen lassen.

Beschreibung

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden. Anders als der Luftfahrerschein, der unbegrenzt gültig ist, sind die Berechtigungen zeitlich befristet. Um die Berechtigung über das befristete Datum hinaus nutzen zu können, muss sie vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt durch Handeintrag auf der Pilotenlizenz durch einen von Ihnen ausgewählten Prüfer oder Lehrberechtigten. Dieser teilt der Behörde dann die Verlängerung der Berechtigung mit.

zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Ref. 520, Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Zuständigkeit

Thüringer Landesverwaltungsamt

Ref. 520, Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Ansprechpartner

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Adresse

Hausanschrift

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

Fax: 0361 57332-1462

E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

Version

Technisch erstellt am 13.07.2009

Technisch geändert am 07.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen der Prüfer bzw. Lehrberechtigte ggf. benötigt, erfahren Sie von diesem!

Formulare

Voraussetzungen

Sie müssen im Besitz einer gültigen Privatpilotenlizenz sein und über eine Berechtigung verfügen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Erwerb eines Luftfahrerscheins

Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.

Erneuerung

Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

Umwandlung

Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

Fristen

Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

Kosten

Verwaltungskosten fallen nicht an.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 08.12.2021

Version

Technisch erstellt am 08.12.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Luftfahrerschein LAPL, Pilotenlizenz, Luftfahrerschein PPL, Luftfahrerschein Klassenberechtigung, Luftverkehr, Luftfahrerschein SPL, Luftfahrerschein Umwandlung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024