Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Verlängerung für Privatflugzeugführer

    Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Verlängerung für Privatflugzeugführer beantragen

    Sie sind Privatflugzeugführer und möchten eine bereits bestehende Berechtigung verlängern? Dann benötigen Sie ggf. eine Auffrischungsschulung bei Ihrer Flugschule und können sich danach die Verlängerung auf der Lizenz bestätigen lassen.

    Beschreibung

    Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden. Anders als der Luftfahrerschein, der unbegrenzt gültig ist, sind die Berechtigungen zeitlich befristet. Um die Berechtigung über das befristete Datum hinaus nutzen zu können, muss sie vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt durch Handeintrag auf der Pilotenlizenz durch einen von Ihnen ausgewählten Prüfer oder Lehrberechtigten. Dieser teilt der Behörde dann die Verlängerung der Berechtigung mit.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Ref. 520, Luftverkehr

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Ref. 520, Luftverkehr

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen der Prüfer bzw. Lehrberechtigte ggf. benötigt, erfahren Sie von diesem!

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen im Besitz einer gültigen Privatpilotenlizenz sein und über eine Berechtigung verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Erwerb eines Luftfahrerscheins

    Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen - nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen - die Lizenz ausgestellt werden.

    Erneuerung

    Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

    Umwandlung

    Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

    Fristen

    Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

    Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

    Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

    Kosten

    Verwaltungskosten fallen nicht an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 08.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Luftfahrerschein PPL, Pilotenlizenz, Luftfahrerschein LAPL, Luftfahrerschein Umwandlung, Luftfahrerschein Klassenberechtigung, Luftfahrerschein SPL, Luftverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English