Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung beantragen
Sie sind Privatpilot und möchten Ihren Luftfahrerschein umwandeln? Dann können Sie einen Antrag auf Umwandlung bei der Landesluftfahrtbehörde stellen.
Beschreibung
Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz). Die Umwandlung der Erlaubnis PPL in eine Erlaubnis LAPL wird auf Ihren Antrag von der Landesluftfahrtbehörde vorgenommen.
zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt
Ref. 520, Luftverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Zuständigkeit
Thüringer Landesverwaltungsamt
Ref. 520, Luftverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Von der Luftfahrerschule vorzulegen:
Anmeldung zur Ausbildung
Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen
nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Kopie des Personalausweises
Vom Bewerber vorzulegen:
Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners
Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren
bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O
Auszug aus dem Fahreignungsregister
Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)
Formulare
Voraussetzungen
Es muss eine gültige PPL vorhanden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Erwerb eines Luftfahrerscheins
Haben Sie alle erforderlichen Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen - nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen - die Lizenz ausgestellt werden.
Erneuerung
Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.
Umwandlung
Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.
Fristen
Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.
Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.
Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.
Kosten
Für die Umwandlung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 25,00 € erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Inhaber einer gültigen Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges (PPL) können sie auf Antrag Ihre Erlaubnis in eine LAPL umwandeln. Dabei werden die theoretische und die praktische PPL-Ausbildung vollständig auf die LAPL-Erlaubnis anerkannt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 08.12.2021
Stichwörter
Luftfahrerschein LAPL, Luftfahrerschein Umwandlung, Luftfahrerschein SPL, Luftfahrerschein PPL, Luftfahrerschein Klassenberechtigung, Luftverkehr, Pilotenlizenz