Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung

    Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung beantragen

    Sie sind Privatpilot und möchten Ihren Luftfahrerschein umwandeln? Dann können Sie einen Antrag auf Umwandlung bei der Landesluftfahrtbehörde stellen.

    Beschreibung

    Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz). Die Umwandlung der Erlaubnis PPL in eine Erlaubnis LAPL wird auf Ihren Antrag von der Landesluftfahrtbehörde vorgenommen.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Ref. 520, Luftverkehr

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Ref. 520, Luftverkehr

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    Fax: 0361 57332-1462

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Zentgraf, Klemens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Von der Luftfahrerschule vorzulegen:

    Anmeldung zur Ausbildung

    Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen

    nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

    Kopie des Personalausweises

    Vom Bewerber vorzulegen:  

    Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners

    Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren

    bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

    nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O

    Auszug aus dem Fahreignungsregister

    Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es muss eine gültige PPL vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Erwerb eines Luftfahrerscheins

    Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.

    Erneuerung

    Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

    Umwandlung

    Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

    Fristen

    Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

    Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

    Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

    Kosten

    Für die Umwandlung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 25,00 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Inhaber einer gültigen Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges (PPL) können sie auf Antrag Ihre Erlaubnis in eine LAPL umwandeln. Dabei werden die theoretische und die praktische PPL-Ausbildung vollständig auf die LAPL-Erlaubnis anerkannt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 08.12.2021

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)