Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal Erteilung

    Luftverkehr - Zulassung einer Luftfahrerschule als Ausbildungsorganisation beantragen

    Sie möchten eine Luftfahrerschule als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) betreiben? Dann benötigen Sie ein ATO-Zeugnis.

    Beschreibung

    Bevor Sie den Ausbildungsbetrieb Ihrer Luftfahrerschule als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) aufnehmen, müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde das ATO-Zeugnis beantragen. Das Landesverwaltungsamt als Landesluftfahrtbehörde erteilt für Ausbildungsbetriebe mit Hauptgeschäftssitz in Thüringen das ATO-Zeugnis für die Ausbildung folgender Lizenzen, Berechtigungen und Erweiterungen:

    LAPL,

    SPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Berechtigungen,

    BPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Erweiterungen,

    PPL (A) und PPL (H),

    CR für technisch nicht komplizierte, einmotorige Hubschrauber mit einem Piloten,

    FI (A), FI (H), FI (B) und FI (S),

    CRI (A) und TRI (H),

    Kunstflugberechtigung, Schleppberechtigung, Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520, Luftverkehr, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520, Luftverkehr, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kopien der Lizenzen; Lebensläufe; Qualifikationsnachweise - Fluglehrer / Theorielehrer
    • Kopien der Lizenzen; Lebensläufe; Qualifikationsnachweise - Leitungspersonal
    • Nachweis der ordnungsgemäßen Bestellung des Leitungspersonals
    • Arbeits-/ Mitarbeiterverträge des gesamten eingesetzten Personals (außer LSV)
    • Genehmigungsurkunde eigene CAMO oder Vereinbarungen mit beauftragter CAMO oder - falls zutreffend - sonstiger Nachweis der Sicherstellung der Verantwortlichkeit nach M.A.201 Bst. i) Teil-M der VO (EU) 1321/ 2014
    • Halterschaftsverträge der zur Verwendung vorgesehenen nichteigenen Luftfahrzeuge
    • Eintragungsscheine der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
    • Lufttüchtigkeitszeugnisse und aktuelle ARC der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
    • genehmigtes IHP der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge (Genehmigung für die Ausbildung oder den gewerblichen Einsatz)
    • Genehmigungsurkunde eigener Instandhaltungsbetrieb oder Instandhaltungsverträge oder - falls zutreffend - sonstiger Nachweis der Sicherstellung der Verantwortlichkeit nach M.A.201 Bst. i) Teil-M der VO (EU) 1321/ 2014
    • Mietverträge oder Eigentumsnachweis für die Räume für Flugbetrieb und theoretische Ausbildung
    • Versicherungsnachweis über eine bestehende Halter-Haftpflichtversicherung für die zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
    • Betriebshandbuch
    • Ausbildungshandbuch
    • Ausbildungsprogramme für alle angebotenen Ausbildungslehrgänge
    • Vergabeverträge für extern vergebene Tätigkeiten (falls zutreffend)
    • Kopie AOC und/oder Erlaubnis nach § 5 Abs. 1 LuftVG  (falls zutreffend)
    • Angaben zu den verwendeten FSDT * (falls zutreffend)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    • ORA.GEN.115 der VO (EU) 1178/2011
      Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 160 - 1100 € (Gebührenrahmen)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ATO, Luftverkehr, zugelassene Ausbildungsorganisation, Flugschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English